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Über uns

Die Agentur für Arbeit Potsdam und der Landkreis Teltow-Fläming errichteten gemäß § 44b SGB II eine sogenannte gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zur Wahrnehmung ihrer nach dem SGB II obliegenden Aufgaben. Das Jobcenter ist zuständig für den Bereich des Landkreises Teltow-Fläming.

Das Jobcenter Teltow-Fläming

Im Rahmen dieser Zuständigkeit betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Teltow-Fläming alle gemäß §§ 7ff SGB II 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Fragen zur Integration in Arbeit und zum Bezug von Leistungen zur Grundsicherung.

Gemäß § 44b SGB II handelt es sich bei dem Jobcenter Teltow-Fläming um eine gemeinsame Einrichtung in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft. Nach § 44c Sozialgesetzbuch II sind die beiden Träger die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Teltow-Fläming. Die Arbeit des Jobcenters und seine Einbindung in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des Landkreises wird über zwei Gremien gesteuert.

Trägerversammlung

In der Trägerversammlung tagen die beiden Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Teltow-Fläming – die Agentur für Arbeit Potsdam und der Landkreis Teltow-Fläming in vier Sitzungen pro Jahr. Vorsitzende ist die Landrätin Frau Kornelia Wehlan. Unter anderem vertreten ist Herr Dr. Alexandros Tassinopoulos, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Potsdam.

Beirat

In jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat des Jobcenters Teltow-Fläming fungiert als beratendes Gremium des Jobcenters bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats. Zurzeit besteht der Beirat aus neun Mitgliedern. Den Vorsitz des Beirates hat aktuell der Kreishandwerksmeister, Herr Jörg-Günter Peschke.

Die Sitzungen des Beirats finden mindestens zweimal im Jahr statt.

Lob, Anregungen und Kritik

Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind für uns wichtig, um eine Rückmeldung über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Ihre Meinung ist uns wichtig! Teilen Sie uns mit,
  • was auf Ihre Zustimmung stößt,
  • was wir verbessern können,
  • wo Sie Kritikpunkte sehen,
  • worüber Sie sich beschweren möchten.
Ein Hinweis: Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle. Bitte sagen oder schreiben Sie es uns, denn Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir möchten unser Dienstleistungs- und Serviceangebot an Ihren Wünschen orientieren. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. Damit Ihr persönlich vorgetragenes Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, hier einige Hinweise:
  1. telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 03377 323 500 (Ortstarif der Deutschen Telekom – Mobilfunk ggf. abweichend) erreichen.
  2. Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind zunächst die Mitarbeiter in den Eingangszonen. Egal, ob es sich um die Berechnung oder Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes II, der Kosten für Unterkunft oder zu Fragen der Arbeitsvermittlung handelt. Die dort tätigen Mitarbeiter haben dann die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen, sich mit Ihren Wünschen auseinander zu setzen und eine Lösung zu finden.
  3. Sollte ein Problem aus Ihrer Sicht nachdem Sie mit dem zuständigen Ansprechpartner eine Lösung gesucht haben, dann noch nicht erledigt sein, ist der jeweilige Teamleiter Ihr nächster Ansprechpartner. Er ist der zuständige Vorgesetzte im Team und wird sich deshalb Ihrer Sache annehmen und sich um Klärung bemühen.
  4. Konnte auch der zuständige Teamleiter Ihr Problem nicht ausräumen, so können Sie sich an den/die Bereichsleiter/in wenden. Hier wird Ihr Anliegen einer weiteren Prüfung unterzogen und sich um Abhilfe bemüht.
  5. Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen, können Sie Ihre Beschwerde auch direkt schriftlich an die Geschäftsführerin des Jobcenters Teltow-Fläming senden.
Kontaktmöglichkeiten
Jobcenter Teltow-Fläming Marktstr. 3-5; 15806 Zossen per Fax: 0 33 77 / 323 – 777

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Teltow-Fläming ist Frau Ulrike Wassermann.

Eine zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters dergestalt zu beraten und zu unterstützen, dass bei der Leistungserbringung sowohl das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Dabei soll im Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern 
berücksichtigen. Außerdem sollen mit speziellen Frauenfördermaßnahmen die beruflichen Chancen von Frauen verbessert und bestehende Benachteiligungen korrigiert werden.

Im Rahmen der gesetzlichen und geschäfspolitischen Umsetzung der Chancengleichheit berät und unterstützt sie das Jobcenter in Fragen der:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt,

  • Frauenförderung und der
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen und andere Interessierte zu allgemeinen und übergeordneten Fragen von:

  1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  2. Rund um die Elternzeit
  3. Wiedereinstieg nach Kinderbetreuung und/oder Pflege
  4. Teilzeitausbildung
  5. Bewerbungen und
  6. familienorientierte Personalpolitik (Arbeitgeber)
Damit ergänzen Sie die Arbeit der Fachkräfte auf sinnvolle Weise. Dabei gelten folgende Grundsätze:
  1. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit an den arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen teilhaben.
  2. Die Förderung und Erschließung des Erwerbspotentials von Frauen ist ein wichtiges Handlungsfeld zur Deckung des Fachkräftebedarfs.
  3. Die Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen – insbesondere Alleinerziehender – erhöht die Chance auf ein existenzsicherndes Familieneinkommen und eine soziale Absicherung, die unabhängig von staatlichen Grundsicherungsleistungen ist.
Konkret sind die Aufgaben der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:
  1. Beratung und Unterstützung der Fach- und Führungskräfte bei der Anwendung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in den gE
  2. Beteiligung an der Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
  3. Mitwirkung bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung in den gE (insb. Informationspflichten intern)
  4. Beratung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren BG-Angehörigen sowie Arbeitgebern, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen (zu bzw. in übergeordneten Fragen der Gleichstellung)
  5. Zusammenarbeit mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen und kommunalen Gremien (Netzwerkarbeit)

Zu den weiteren Aufgaben zählt die enge Zusammenarbeit mit den regionalen Trägern und Behörden, die mit Fragen der Frauenerwerbstätigkeit befasst sind, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sichern.

Außerdem informiert sie über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigt mögliche Handlungsbedarfe zum Abbau von Benachteiligungen auf. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung und Unterstützung der Fach- und Führungskräfte bei der frauen- und familiengerechten Aufgabenerledigung und die Mitwirkung bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten des Jobcenters zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Jobcenter Teltow-Fläming 

Standort Zossen
Marktstraße 3 – 5

15806 Zossen

Telefon: +49 (3377) 323 500
Fax: +49 (3377) 323 778

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