Ich benötige Geld
Auf dieser Seite finden Sie alles rund um das Thema Bürgergeld.
Sie benötigen Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für einen Antrag vorlegen müssen? Dann sind Sie hier genau richtig.
Darüber hinaus können Sie sich ebenfalls über den Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld, Betriebskostenübernahme, Mehrbedarf durch Schwangerschaft und Krankheit, Umzugskosten sowie Stromkosten informieren.
Doch auch wenn Sie 25 Jahre alt sind und ausziehen möchten oder in finanziellen Notlagen stecken, erhalten Sie hier die notwendigen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe von Erstanträgen nur mit einem Termin möglich ist. Gemeinsam gehen wir mit Ihnen alle Unterlagen durch und prüfen so die Vollständigkeit Ihrer Dokumente und können die Bearbeitungszeiten reduzieren.
Sie können sich telefonisch oder online einen Termin buchen. Für die Onlineterminierung nutzen Sie gern diesen Link zur Terminvereinbarung.
…..nichts gefunden?
Oft gestellte Fragen
Sie haben eine Frage? Hier ist die Antwort.
Der Antrag ist grundsätzlich an keine Form gebunden und sollte digital über www.jobcenter.digital gestellt werden.
Sie haben keinen Freischaltcode für jobcenter.digital? Kein Problem. Den Freischaltcode können Sie sich hier anfordern.
Sofern Sie einen Antrag vor Ort stellen möchten, buchen Sie sich bitte einen Termin über diesen Link oder vereinbaren telefonisch einen Termin.
| Zossen: |
Jobcenter Teltow-Fläming, Marktstraße 3-5, 15806 Zossen |
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| Luckenwalde: |
Jobcenter Teltow-Fläming, Zinnaer Straße 28a-32, 14943 Luckenwalde |
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Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag so vollständig wie möglich ist und alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind. Nur dann kann Ihr Antrag auch zeitnah bearbeitet werden.
Für einen Neuantrag sind folgende Unterlagen vorzuhalten:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Geeigneter Nachweise über die Höhe der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten, z. B. in Form des Mietvertrages oder ähnliches)
- Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos und sortiert) – aller Konten und aller Personen (auch Online-Konten, z. B. PayPal und Kreditkarten, Internetbörsen usw)
Falls Sie kein Bankkonto führen: einen - Nachweis, dass kein Konto eingerichtet werden kann
- Soweit vorhanden: Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung (z. B. die Krankenversicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder ähnliches)
- Sozialversicherungsnummer
- Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kindergeld
- Nachweise über Heizkosten
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Bei ausländischen Antragsteller/innen: Reisepass zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus
- Bei Kindern über 16 Jahren: Schulbescheinigungen
- Bei Scheidungen und nichtehelichen Kindern: Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
- Wenn Sie ein Auto haben: KFZ-Schein und Nachweis zur KFZ-Versicherung
Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialbesetzbuches (SGB II) haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen des individuellen Rentenalters. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ist man dann, wenn unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Arbeit von mindestens drei Stunden täglich verrichtet werden kann. Die zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahre erhalten Sozialgeld.
Auch weitere Personen die in der Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Ansprüche haben (z.B. nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)) erhalten Sozialgeld.
Um einen Leistungsanspruch zu haben muss man hilfebedürftig sein. Hilfebedürftig ist man dann, wenn der eigene Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Angehörige / Partner / Kinder) aus eigenen Mitteln nicht oder nur teilweise decken kann.
Ansprüche können grundsätzlich auch Bürgerinnen und Bürger haben, die selbstständig sind und ein Gewerbe betreiben.
Insbesondere für Auszubildende, Schüler und Studenten sind vorrangige Leistungen zu prüfen. Für sie kann ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III oder auf Leistungen nach dem BaFöG bestehen.
| wie | wo | Link |
|---|---|---|
| Merkblatt: | Merkblatt als PDF downloaden oder im Browser ansehen. | PDF öffnen |
| Merkblatt Bürgergeld: | Merkblatt Bürgergeld als PDF downloaden oder im Browser ansehen. | PDF öffnen |
Das Jobcenter Teltow-Fläming ist bestrebt, Ihren erstmaligen oder wiederkehrenden Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei Vorliegen aller Unterlagen kann die Bewilligung schnellstmöglich durchgeführt werden. Zur Überprüfung des Bearbeitungsstandes können Sie unser Antragstracking verwenden.
Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:
Sie haben bereits Leistungen von uns erhalten und möchten einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Nutzen Sie gern folgenden Link:
Sie haben keinen Freischaltcode für jobcenter.digital? Kein Problem. Den Freischaltcode können Sie sich hier anfordern.
Es haben sich zu den Angaben Ihres Antrages Änderungen ergeben. Sie erzielen Einkünfte oder andere Änderungen sind eingetreten? Informieren Sie uns gern online per jobcenter.digital.
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Personen mit wenig Einkommen steht ein Zuschuss zu. Dieser Zuschuss für Kosten von selbst genutztem Wohneigentum oder für Mietzahlungen nennt sich Wohngeld.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bezieher von Bürgergeld / Arbeitslosengeld II einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies liegt in der Regel dann vor, wenn durch das Wohngeld (ggf. in Verbindung mit Kinderzuschlag) die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft im Gesamten beendet werden kann.
Unser gesetzlicher Auftrag ist es, dass Sie Ihren Leistungsbezug unter Berücksichtigung aller vorrangingen Leistungen beenden. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie zur Prüfung Ihres Anspruches auf Wohngeld aufgefordert werden.
| was | wie | Link |
|---|---|---|
| Wohngeld: | Den Antrag auf Wohngeld können Sie beim Landkreis Teltow-Fläming stellen. | Antrag stellen |
| Wohngeldrechner: | Ob Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie auch mit dem folgenden Wohngeldrechner unverbindlich errechnen. | Wohngeldrechner |
Übernahme der Wohnkosten
Oft gestellte Fragen
Sie haben eine Frage? Hier ist die Antwort.
Miete, Heiz- und Betriebskosten werden vom Jobcenter in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Ob ein Wohnraum als angemessen gilt, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen werden vom Landkreis Teltow-Fläming bestimmt.
Als Betriebskosten anerkannt sind alle Kosten, die der/die Vermieter/in im Laufe eines Jahres entstehen. Dazu gehören Heizkosten, Kosten für warmes Wasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Hinzu kommen weitere Nebenkosten, wie beispielsweise Kosten für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung, Grundsteuer, Schornsteinreinigung usw. Für manche Miethäuser fallen auch weitere Kosten an, wie z. B.: Strom für den Fahrstuhl, Haus- und Flurreinigung, Gartenpflege usw.
Wenn Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese bitte umgehend ein.
Nutzen Sie hierfür das Portal www.jobcenter.digital
Sie haben kein Freischaltcode für jobcenter.digital? Kein Problem. Den Freischaltcode können Sie sich hier anfordern.
Bitte prüfen Sie zuvor, ob der/die Vermieter/in die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist. Bei Fragen zu Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung können Sie sich an Mieterschutzvereine wenden.
Als Mehrbedarf verstehen sich zusätzliche Kosten, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Bei einer dezentralen Warmwasserversorgung in Ihrem Haushalt wird das Wasser von einem Boiler oder einem Durchlauferhitzer erwärmt, anstatt über die Zentralheizung. Durch diesen Vorgang entstehen höhere Kosten, die grundsätzlich zuschussfähig sind.
Wenn Sie diese Leistungen beantragen möchten, nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
Sie haben kein Freischaltcode für jobcenter.digital? Kein Problem. Den Freischaltcode können Sie sich hier anfordern.
Als Mehrbedarf verstehen sich zusätzliche Kosten, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
In der Schwangerschaft und für Alleinerziehende kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Zuschüsse in Form von Pauschalbeträgen gewähren.
Grundsätzlich ist dies möglich für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung. Für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.
Wenn Sie diese Leistungen beantragen möchten, nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
Sie haben kein Freischaltcode für jobcenter.digital? Kein Problem. Den Freischaltcode können Sie sich hier anfordern.
Für eine medizinisch notwendige, kostspielige Ernährung kann ein Zuschuss in Anspruch genommen werden, wenn eine relevante Verbindung zu einer Krankheit oder einer drohenden Erkrankung vorliegt.
Für die Beantragung dieser Hilfeleistung benötigen wir ein Attest oder einen ärztlichen Nachweis.
Wenn Sie diese Leistungen beantragen möchten, nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
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Mietrückstände bringen erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung.
Sollte es zu Problemen bei der Zahlung Ihrer Miete kommen, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Hilfe Telefon für Luckenwalde Hilfe Telefon für Zossen
Wir prüfen ob wir bestehende und noch entstehende Mietschulden als Darlehen übernehmen können. Eine Mietschuldenübernahme muss in jedem Fall aber schriftlich beantragt werden.
Grundsätzlich erfolgt die die Mietschuldenübernahme per Darlehen nur, wenn die Übernahme gerechtfertigt ist und Wohnungsverlust droht. Auch muss der Wohnraum angemessen sein.
Die Gewährung eines Darlehens ist im Einzelfall zu prüfen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Darlehen müssen immer zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich sind die Stromkosten pauschal über Ihren Regelsatz des Bürgergeldes abgegolten und müssen direkt an den Stromversorger gezahlt werden.
Sofern eine Stromnachzahlung aus einer Jahresrechnung entstanden ist, die Sie nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, kann das Jobcenter die Übernahme durch ein Darlehen prüfen.
Sollte es zu Problemen bei der Zahlung kommen, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich um das Abstellen des Stromes zu vermeiden.
Hilfe Telefon für Luckenwalde Hilfe Telefon für Zossen
Wenn Sie eine Nachzahlungsaufforderung erhalten haben, bietet es sich an, den eigenen Verbrauch zu prüfen. Darüber hinaus lohnt es sich zu überprüfen, ob ein Anbieterwechsel geringere Kosten verursachen würde.
In bestimmten Situationen besteht die Möglichkeit, einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf zu erhalten. Hierzu zählen unter anderem die Gründung eines ersten Hausstandes sowie die Erstausstattung nach einem außergewöhnlichen Ereignis wie beispielsweise einem Wohnungsbrand.
Wenn Sie diese Leistungen beantragen möchten, nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
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In diesem Fall bitten wir Sie sich vorab bei uns zu melden.
Nutzen Sie dafür das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
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Wir prüfen, ob der Umzug notwendig und die Höhe der neuen Miete (inkl. Nebenkosten) angemessen ist. Wir können außerdem bestimmte Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug tragen (Umzugskosten, Darlehen für die Mietkaution).
Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie eine schriftliche Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für Ihre neue Unterkunft einholen. Diese können Sie nur im Vorfeld, d. h. vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages, erhalten. Um einen Umzug zu beantragen, reichen Sie bitte folgende ausgefüllte Unterlagen ein:
- Exposé
- Vordruck Antrag auf Kostenübernahme
Falls Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt ziehen möchten und weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, prüft das Jobcenter an Ihrem zukünftigen Wohnort die Angemessenheit der neuen Miete.
Falls Ihr neuer Mietvertrag eine Kaution vorsieht, die Sie aus eigenen Mitteln nicht tragen können, kann das Jobcenter die Summe für Sie in Form eines Darlehens vorstrecken.
Das Darlehen müssen Sie jedoch unbedingt im Vorfeld, d. h. vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, beim Jobcenter beantragen.
Bitte melden Sie sich bei uns.
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital.
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Darlehen müssen immer zurückgezahlt werden. Die Gewährung eines Darlehens ist im Einzelfall zu prüfen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Es wird davon ausgegangen, dass arbeitslose junge Erwachsene unter 25 Jahren von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Ist dies nicht der Fall besteht ein Anspruch auf Bürgergeld.
Für unter 25-jährige Kinder der Bedarfsgemeinschaft ist ein Erstauszug aus dem Elternhaus deswegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Klärung Ihres Einzelfalls kontaktieren Sie uns umgehend bevor Sie den Auszug vornehmen. Bei einem Auszug ohne Genehmigung aus dem Elternhaus, werden die Kosten für den Umzug und die Miete der neuen Wohnung nicht vom Jobcenter getragen.
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital.
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Es kann passieren, dass Ihnen ein Bedarf entsteht, den Sie so nicht erwartet haben. Dies kann z. B. durch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl entstehen. In solchen Notsituationen ist es möglich, Sachleistungen oder Geldleistungen in Form eines Darlehens zu erbringen.
Darlehen müssen immer zurückgezahlt werden. Die Gewährung von Darlehen ist immer im Einzelfall zu prüfen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wenn Sie diese Leistungen beantragen möchten, nutzen Sie das Portal www.jobcenter.digital zur Kontaktaufnahme.
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