Leistungen für Kinder
Es ist wichtig, dass alle Kinder Bildung und Teilhabe in unserer Gesellschaft haben. Alle Kinder sollen die gleiche Chance haben, all ihre Fähigkeiten zu nutzen, egal woher sie kommen oder wie viel Geld ihre Familie hat. Deshalb sollen Kinder viele Wege haben, um zu lernen und zu wachsen.
Sie haben eine Frage? Hier ist die Antwort.
Familien, die Unterstützung gemäß bestimmter Gesetze erhalten, wie z.B. Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Das Jobcenter hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 18. beziehungsweise 25. Geburtstag.
- Man bekommt Unterstützung gemäß dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).
Der Landkreis Teltow-Fläming ist für Familien, die:
- Unterstützung gemäß dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) – Sozialhilfe.
- Unterstützung für Menschen, die Asyl beantragen.
- Zuständig für die Auszahlung von Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Kosten für das Mittagessen:
Die Kosten für das Mittagessen in der Schule, im Kindergarten oder bei der Tagesmutter werden bezahlt.
Besuche außerhalb der Kita und Schule:
Ausflüge von Schulen, Kindergärten oder Tagesmüttern, die einen Tag oder länger dauern. Die Übernahme wird genau in der gleichen Summe gezahlt.
Transport von Schülern zur Schule:
Manchmal werden die Ausgaben für den Transport der Schüler bezahlt, wenn es für den Schulbesuch notwendig ist und niemand anders die Kosten übernimmt.
Hilfe beim Lernen.
Manche Schülerinnen und Schüler schaffen es nicht, das wichtigste Lernziel in der Schule zu erreichen.
Kultur, Sport und Freizeit:
Kinder unter 18 Jahren können jeden Monat bis zu 15,00 Euro für Aktivitäten wie Sport, Spiel, Kultur und Treffen ausgeben. Zum Beispiel für Babyschwimmen, Vereinsbeiträge oder Musikunterricht.
Dinge, für die Schule.
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem SGB II erhalten, musst Sie keinen separaten Antrag stellen. Der Bedarf an Schulsachen wird jedes Schuljahr am 01.02. und am 01.08. automatisch berücksichtigt.
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Seit dem 01.01.2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zum Geld für ihren Lebensunterhalt auch Unterstützung für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen wurden ab dem 1. Januar 2021 geändert.
